Mögliche Prüfverfahren, je nach Eignung und Absprache
Die Prüfung erfolgt abhängig vom jeweiligen Prüfgegenstand durch eines oder mehrere zerstörungsfreie physische Verfahren, insbesondere:
- Sichtprüfung
- Gewichtskontrolle
- Maßkontrolle
- Magnetprüfung
- Dichte-/Plausibilitätsprüfung
- Leitfähigkeits-/Wirbelstromprüfung
- Ultraschallprüfung
- RFA/XRF-Oberflächenanalyse, nur sofern verfügbar und geeignet
Ein Anspruch auf Anwendung eines bestimmten Prüfverfahrens besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bitte beachten Sie auch, dass eine tiefgehende Materialprüfung z.B. der Dichte bei Barren im Blister nicht möglich ist.
Der Anbieter entscheidet nach fachlicher Einschätzung, welche Prüfverfahren für den jeweiligen Prüfgegenstand sinnvoll und technisch möglich sind.
Grenzen der Prüfung
Die Prüfung stellt eine technische Plausibilitätsprüfung auf Grundlage der angewandten Verfahren dar.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne Prüfverfahren technische Grenzen haben. Insbesondere ist eine RFA/XRF-Prüfung nur eine oberflächennahe Analyse und für sich allein nicht geeignet, den vollständigen inneren Aufbau eines Barrens sicher zu bestätigen, daher erachten wir dieses Prüfverfahren als nicht geeignet oder unzureichend für Anlagegold- und Silber.
Eine zerstörungsfreie Prüfung kann eine absolute Echtheitsgarantie nicht in jedem Fall ersetzen. Verdeckte, technisch hochwertige oder neuartige Manipulationen können je nach Art des Prüfgegenstands und Prüfverfahrens unerkannt bleiben.
Die Prüfung ist kein amtliches Gutachten, keine gerichtliche Begutachtung, keine versicherungsrechtliche Wertermittlung, keine steuerliche Bewertung und keine Ankaufzusage.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere AGBs.






