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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Edelmetallprüfungen

Anbieter:


Thomas Moos c/o TMP Team – IT-/ Innovationsberatung
Inhaber: Thomas Moos
Frankfurter Str. 131
65520 Bad Camberg
info @ tmp-team. de
Wir sind ansässig im Bereich der IHK-Limburg bzw. der Handwerkskammer Wiesbaden. USt.:IdNr. D E152 727 3 17.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die technische Prüfung von Anlagegold und Anlagesilber in Form von Barren und Münzen.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungsangebot

Der Anbieter bietet eine zerstörungsfreie technische Prüfung von Anlagegold und Anlagesilber an.

Geprüft werden ausschließlich:

  • Anlagegoldbarren
  • Anlagesilberbarren
  • Goldanlagemünzen
  • Silberanlagemünzen
  • vergleichbare bankhandelsübliche Anlageprodukte

Nicht Gegenstand des Angebots sind insbesondere:

  • Schmuck
  • Zahngold
  • Altgold
  • Bruchgold
  • Schmelzgut
  • Granulat
  • Uhren
  • gefasste Edelsteine
  • sonstige unbekannte Legierungsgegenstände

Der Anbieter ist berechtigt, die Prüfung einzelner Gegenstände abzulehnen, insbesondere wenn der Gegenstand ungeeignet, beschädigt, nicht eindeutig zuordenbar, verschmutzt, sicherheitsrelevant auffällig oder für die vorhandenen Prüfverfahren nicht geeignet ist.

3. Prüfverfahren

Die Prüfung erfolgt abhängig vom jeweiligen Prüfgegenstand durch eines oder mehrere zerstörungsfreie physische Verfahren, insbesondere:

  • Sichtprüfung
  • Gewichtskontrolle
  • Maßkontrolle
  • Magnetprüfung
  • Dichte-/Plausibilitätsprüfung
  • Leitfähigkeits-/Wirbelstromprüfung
  • Ultraschallprüfung
  • RFA/XRF-Oberflächenanalyse, sofern verfügbar und geeignet

Ein Anspruch auf Anwendung eines bestimmten Prüfverfahrens besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Anbieter entscheidet nach fachlicher Einschätzung, welche Prüfverfahren für den jeweiligen Prüfgegenstand sinnvoll und technisch möglich sind.

4. Grenzen der Prüfung

Die Prüfung stellt eine technische Plausibilitätsprüfung auf Grundlage der angewandten Verfahren dar.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne Prüfverfahren technische Grenzen haben. Insbesondere ist eine RFA/XRF-Prüfung nur eine oberflächennahe Analyse und für sich allein nicht geeignet, den vollständigen inneren Aufbau eines Barrens sicher zu bestätigen.

Eine zerstörungsfreie Prüfung kann eine absolute Echtheitsgarantie nicht in jedem Fall ersetzen. Verdeckte, technisch hochwertige oder neuartige Manipulationen können je nach Art des Prüfgegenstands und Prüfverfahrens unerkannt bleiben.

Die Prüfung ist kein amtliches Gutachten, keine gerichtliche Begutachtung, keine versicherungsrechtliche Wertermittlung, keine steuerliche Bewertung und keine Ankaufzusage.

5. Prüfbericht / Ergebnisdokumentation

Sofern vereinbart, erhält der Kunde eine schriftliche oder elektronische Ergebnisdokumentation.

Diese kann insbesondere enthalten:

  • Beschreibung des Prüfgegenstands
  • Gewicht und Maße
  • angewandte Prüfverfahren
  • Messergebnisse
  • technische Einschätzung
  • Hinweise auf Auffälligkeiten oder Nichtauffälligkeiten
  • Einschränkungen der Aussagekraft

Die Ergebnisdokumentation bezieht sich ausschließlich auf den zum Prüfzeitpunkt vorgelegten Gegenstand und die angewandten Prüfverfahren.

Eine spätere Veränderung, Verwechslung, Beschädigung oder Manipulation des Prüfgegenstands liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.

6. Vertragsschluss und Terminvereinbarung

Die Darstellung der Leistung in Anzeigen, auf Kleinanzeigen, auf Webseiten oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Prüfung beauftragt und der Anbieter den Auftrag annimmt, z. B. durch Terminbestätigung, schriftliche Bestätigung, elektronische Nachricht oder Durchführung der Prüfung.

Termine sind verbindlich, sobald sie vom Anbieter bestätigt wurden.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung mitgeteilten Preise.

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Falls der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer.

Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Durchführung der Prüfung fällig.

Zahlungsmöglichkeiten:
[Barzahlung / Überweisung / PayPal / EC / sonstiges eintragen]

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den Prüfgegenstand in einem sauberen, zugänglichen und prüffähigen Zustand vorzulegen.

Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Prüfgegenstands oder zur Vorlage des Prüfgegenstands berechtigt ist.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Eigentumsverhältnisse, Herkunft, Ankaufshistorie oder strafrechtliche Unbedenklichkeit des Prüfgegenstands zu prüfen.

Bei Zweifeln an Eigentum, Herkunft oder Rechtmäßigkeit kann der Anbieter die Prüfung ablehnen.

9. Umgang mit Prüfgegenständen

Der Anbieter behandelt die vorgelegten Prüfgegenstände mit angemessener Sorgfalt.

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich zerstörungsfrei. Eine Öffnung, Beschädigung, Bohrung, Feilprobe, Säureprüfung oder sonstige substanzverändernde Prüfung erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Der Kunde bleibt während der Prüfung Eigentümer des Prüfgegenstands.

10. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Kursverluste, Anlageentscheidungen, Weiterverkaufsentscheidungen oder Entscheidungen Dritter auf Grundlage der Prüfung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

11. Keine Anlageberatung, kein Ankauf, keine Verwahrung

Der Anbieter erbringt keine Anlageberatung, keine Finanzberatung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

Die Prüfung stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Edelmetallen dar.

Ein Ankauf oder Verkauf von Edelmetallen ist nicht Gegenstand dieses Angebots.

Eine dauerhafte Verwahrung von Edelmetallen wird nicht angeboten.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und der Verbraucher bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Genau diese Konstellation ist in § 356 BGB vorgesehen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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